Sorgerechtsverfügung: Wer bekommt das Kind im Todesfall?

Kathrin Familienleben 36 Kommentare

Eltern, die in der Blüte ihres Lebens stehen, denken nur selten an ihren eigenen Tod – sie treffen meist auch keine Vorsorge für ihre minderjährigen Kinder. Fakt ist, dass jährlich „etwa 1000 Kinder und Jugendliche zu Vollwaisen werden“ (siehe „Sorgerechtsverfügung für Kinder“). Regeln Eltern nicht im Voraus, wer nach ihrem Tod ihre Kinder vertritt, entscheidet dies das Gericht.

Sterben beide Elternteile, beispielsweise durch einen Verkehrsunfall, geht das Sorgerecht für minderjährige Vollwaise nicht automatisch an nahe Verwandte. Sind diese beispielsweise zu alt oder zu jung (minderjährige Geschwister), bestimmt das Gericht im Einvernehmen mit dem Jugendamt einen geeigneten Vormund – unter Umständen sogar einen wildfremden Menschen.

Diese Tatsache veranlasste mich, in einer sogenannten Sorgerechtsverfügung festzuhalten, wer sich um unser Mädchen kümmern soll, falls Thomas und mir etwas zustösst. Damit ihr euch die notwendigen Informationen zum Erstellen einer Sorgerechtsverfügung nicht mühselig heraussuchen müsst, gibt es die wichtigsten Punkte dazu in diesem Artikel.

Ein Elternteil stirbt

Stirbt ein Elternteil, wird dem verbliebenen Partner das Sorgerecht zugesprochen, sofern dies nicht dem Kindeswohl widerspricht – auch bei getrennt lebenden, unverheirateten oder geschiedenen Paaren. Rechtlich gesehen sind Vater und Mutter die nächsten Angehörigen des Kindes, auch dann, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hatte (Bürgerliches Gesetzbuch § 1680).

Alleinerziehende

Falls Alleinerziehende nicht wünschen, dass der verbliebene Elternteil nach ihrem Tod das Sorgerecht erhält, müssen sie das schriftlich in der Sorgerechtsverfügung festlegen. Es ist möglich bestimmte Personen explizit von der Vormundschaft auszuschließen. Das erfolgt unter Angabe von triftigen Gründen (beispielsweise Kind kennt den Partner gar nicht) und einer oder mehreren Personen, die als geeigneter Vormund in Frage kommen.

Wenn beide Elternteile sterben

Wird ein Kind plötzlich zur Vollwaise, versucht das Gericht, Verwandte des Kindes mit der Vormundschaft zu beauftragen. Doch dabei gibt es mehrere Probleme: Einerseits „ist es in der Praxis für das Gericht schwierig, langjährige Familienzwistigkeiten oder Abneigungen mit einzubeziehen“, so Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Andererseits kann – wenn es keine nahen Angehörigen gibt – „ein Amtsvormund, beispielsweise ein Mitarbeiter des Jugendamtes, bestellt werden“ (siehe Rechtsportal: „Sorgerechtsverfügung„).

Um sicherzugehen, dass der Nachwuchs nach dem eigenen Tod in sichere und vor allem vertraute Hände gerät, sollten Eltern demnach bereits zu Lebzeiten einen geeigneten Vormund bestimmen.

Der Vormund kümmert sich anstelle der Eltern um die personen- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Kindes (Bürgerliches Gesetzbuch § 1793). Er kann das Kind bei sich aufnehmen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Der Vormund kann stattdessen bestimmen, ob das Kind beispielsweise in einem Heim oder in einer Pflegefamilie untergebracht werden soll.

Wunschvormund festlegen

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch § 1780 und § 1781 muss der in Frage kommende Vollmund volljährig und geschäftsfähig sein. Davon abgesehen, solltest du einige persönliche Fragen klären, bevor du dich festlegst:

  • Bevorzugst du nahe Verwandte oder lieber andere Personen (zum Beispiel aus dem Freundeskreis)?
  • Welche Personen aus der Verwandtschaft kommen überhaupt in Frage? Sind die Großeltern beispielsweise noch in der Lage das Kind zu betreuen?
  • Gibt es vielleicht ein gleichaltriges, befreundetes Paar mit dem ihr wechselseitig eine Patenschaft für die Kinder übernehmen könnt?
  • Fühlt sich das Kind in der Anwesenheit deines Wunschvormundes wohl?
  • Vertraust du dieser Person?
  • Ist der Wunschvormund auch bereit dein Kind/ deine Kinder aufzunehmen?
  • Können Geschwisterkinder zusammen bleiben?
  • Wird der Vormund nach deinen Vorstellungen erziehen?
  • Soll sich der Vormund nur um die persönlichen oder auch um die finanziellen Belange kümmern?
    Es ist möglich, zwei verschiedene Personen für die Personensorge und Vermögenssorge zu bestimmen (siehe „Rechte und Pflichten des Vormundes“)
  • Gibt es einen Ersatzvormund, falls die vorgesehene Person abspringt?
Sprich unbedingt vorher mit deinem Wunschvormund ab, ob er überhaupt bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen! Wenn die von dir festgelegte Person nicht eingeweiht ist, wird sie deinen Wunsch vor Gericht eventuell ablehnen.

Was ist mit Taufpaten?

„Früher übernahmen Paten im Falle des Todes der Eltern die Fürsorgepflicht für das Kind. Das ist heute nicht der Fall, ein Taufpate wird niemals automatisch der Vormund für ein verwaistes Kind, auch wenn viele Eltern genau das glauben (siehe „Rechte und Pflichten der Taufpaten“). 

Muss das Gericht meinem Vorschlag nachkommen?

In der Regel folgt das Gericht der Sorgerechtsverfügung, es sei denn es hält den Vormund für nicht geeignet (zu alt/ minderjährig/ nicht geschäftsfähig/ fragwürdiger Lebenswandel). Sieht das zuständige Gericht das Kindeswohl gefährdet, kann es von den Vorgaben der Eltern abweichen.

Deswegen ist es ratsam, die Entscheidung gut zu begründen. Je besser die Argumente für den ausgewählten Vormund sprechen, desto wahrscheinlicher wird das Gericht den Wünschen nachgehen.

Alleinerziehenden, die den Partner von der Vormundschaft ausschließen wollen, wird eine besonders ausführliche Begründung nahe gelegt: „Erkläre, wieso das deinem Kind schaden könnte. Du musst schwerwiegende Gründe haben, damit sich das Vormundschaftsgericht beziehungsweise das Jugendamt deiner Ansicht anschließt.“

Muss mein Wunschvormund die Vormundschaft annehmen?

Ob deinem Wunsch entsprochen wird, ist abhängig davon, ob die von dir bestimmte Person dem Gericht geeignet erscheint. „Die Person jedoch, die von dem Vormundschaftsgericht zum Vormund bestellt wird, ist grundsätzlich verpflichtet, diese Aufgabe wahrzunehmen (§ 1785 BGB).

Ein Vormund kann seine Vormundschaft laut § 1786 BGB allerdings ablehnen, wenn er zwei oder mehr schulpflichtige Kinder zu betreuen hat, seine Familie die Übernahme des Amtes erschwert, er das 60. Lebensjahr vollendet hat oder krank und gebrechlich ist.

Auch wenn dein Wunschvormund zusagt: Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können sich der Sorgerechtsverfügung widersetzen!

Wie verfasse ich eine Sorgerechtsverfügung?

Die Sorgerechtsverfügung ist rechtlich gesehen eine Art von Testament. Um eine rechtskräftige Sorgerechtsverfügung zu erstellen, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Entweder gehst du zum Notar und lässt ein (kostenpflichtiges) Testament anfertigen.

2. Oder Du verfasst ein eigenes – von vorn bis hinten handgeschriebenes – Schriftstück.
Es reicht NICHT ein maschinell erstelltes Dokument zu unterschreiben! Es ist außerdem wichtig, dass die Sorgeberechtigten mit Vor- und Zunamen unterschreiben und die Sorgerechtsverfügung mit Ort und Datum versehen wird.

„Der Gesetzgeber hat den Bürgern bewusst verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, ihren letzten Willen festzuhalten. In ihrer Wirkung stehen sich notarielles und handschriftliches Testament daher in nichts nach“ (siehe „Irrtum 1: Notarielle Urkunden gelten mehr als handgeschriebene Testamente„).

Nur Eheleute können eine gemeinsame Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Unverheiratete Eltern brauchen zwei Testamente!

Formulierungshilfen für eine Sorgerechtsverfügung

Im Internet findet ihr diverse Vorlagen und Muster für Sorgerechtsverfügungen. Da diese wie bereits erwähnt, handschriftlich abgeschrieben werden müssen, gibt es keine Vordrucke.

Der Text unserer Sorgerechtsverfügung befindet sich hinter diesem Link:
Formulierungshilfe für eine Sorgerechtsverfügung beider Elternteile in einem gemeinschaftlichen Testament
Wir haben zwei Vormunde ernannt und keine Person explizit vom Sorgerecht ausgeschlossen. Wollt ihr die Formulierung übernehmen, müsst ihr natürlich die Musternamen durch eure eigenen ersetzen.

Im Zweifelsfall oder wenn die Umstände komplizierter sind, solltest du dich an einen Rechtsanwalt oder Notar wenden.

Muss ich die Sorgerechtsverfügung aktualisieren?

Es ist ratsam die Sorgerechtsverfügung regelmäßig (spätestens alle 2-3 Jahre) zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren:

Wie schauen die aktuellen Lebensumstände aus? Gibt es ein weiteres Kind/ weitere Kinder? Ist der Vormund noch in der Lage die Vormundschaft zu übernehmen? Möchte er das überhaupt noch? Muss aufgrund von Umzug oder anderen Gründen ein neuer Vormund bestimmt werden?   

Existieren nach dem Tod der Eltern mehrere Sorgerechtsverfügungen, ist immer das Schriftstück maßgeblich, das als letztes erstellt wurde.

Wo soll ich die Sorgerechtsverfügung aufbewahren?

Es empfiehlt sich zwei Exemplare anzufertigen. Eines kannst du zu Hause – bei den wichtigen Dokumenten – aufbewahren. Unsere Sorgerechtsverfügung steckt im „Familienordner“ an erster Stelle. Das zweite Exemplar gibst du am besten dem von dir ernannten Vormund. Dann weiß dieser auch direkt Bescheid und kann im Ernstfall schnell handeln.

Im Internet gibt es immer wieder den Tipp, die Sorgerechtsverfügung beim Jugendamt oder beim Nachlassgericht zu hinterlassen.
Das Jugendamt Krefeld riet mir bei einem Telefonat zu oben genannter Vorgehensweise, da sie nicht sicher wissen, wer dafür zuständig ist und wo sie derartige Schriftstücke abheften sollen. Die Hinterlegung beim Nachlassgericht ist kostenpflichtig und nicht erforderlich (siehe „Sorgerechtsverfügung bei Gericht hinterlegen„). Eine zu Hause aufbewahrte, handschriftliche Verfügung ist genauso rechtskräftig.

 

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